Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der B+G Digital GmbH, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber") über IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratungsleistungen und verwandte Leistungen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Leistungsbeschreibung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Informatik. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
(3) Soweit der Auftragnehmer auf Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers angewiesen ist (z. B. Bereitstellung von Daten, Zugängen, Spezifikationen), hat der Auftraggeber diese rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Er haftet für deren Leistungen wie für eigene.
§ 4 Termine und Fristen
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Wird eine Leistung durch Umstände verzögert, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers), verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend.
(3) Bei Verzögerungen, die auf fehlender oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, wird die Vergütung nach Aufwand (Tagessatz oder Stundensatz) berechnet. Der Auftragnehmer dokumentiert den Aufwand nachvollziehbar und legt auf Wunsch Tätigkeitsnachweise vor.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(4) Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über 10.000 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen.
(5) Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Abnahme
(1) Werkvertragliche Leistungen bedürfen der Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung zur Abnahme auffordern.
(2) Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung abzunehmen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(3) Erfolgt innerhalb der Frist weder eine Abnahme noch eine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die vertragsgemäß erstellten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Bei Dienstverträgen gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten ab Leistungserbringung.
(3) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlerbildes anzuzeigen.
(4) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung oder — bei wesentlichen Mängeln — den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
(3) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die Regelungen der DSGVO und des BDSG. Erforderlichenfalls schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Leistungsergebnissen für eigene Geschäftszwecke.
(2) Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Vorbestehende Rechte des Auftragnehmers an allgemeinen Werkzeugen, Bibliotheken und Methoden bleiben unberührt. Der Auftraggeber erhält hieran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung der Leistungsergebnisse.
§ 11 Kündigung
(1) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht individuell eine andere Frist vereinbart wurde.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(4) Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: Januar 2026